Außerdem vertritt er Sie bundesweit in den Bereichen:
Machen Sie stets nur Angaben zur Person, keine zur Sache. Rufen Sie umgehend Ihren Verteidiger an: +49 (0) 6898 – 90 90 90
Für strafrechtliche Notfälle: +49 (0) 177 – 465 45 14
Wenn Sie eine Vorladung von der Polizei erhalten, beraten Sie sich ZUERST mit Ihrem Verteidiger, BEVOR Sie der Vorladung folgen – denn dazu sind Sie NICHT verpflichtet. Der engagierte und kompetente Verteidiger im Strafrecht Rechtsanwalt Clemens G. Schug kann die Ermittlungsakte für Sie einsehen und Sie genau darüber informieren, was Ihnen vorgeworfen wird und welche Verteidigungsstrategie und Verteidigungsstaktik für Sie persönlich die beste ist.
Die Kanzlei von Rechtsanwalt Clemens G. Schug besteht seit 20 Jahren. Seit 2005 berät und verteidigt er als Fachanwalt für Strafrecht bundesweit, unter anderem auch Mandanten, die sich in Untersuchungshaft befinden. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Clemens G. Schug hat bislang in über 2500 Straf- und Bußgeldverfahren mit mehr als 2700 Hauptverhandlungstagen verteidigt. Allein im Verfahren „Pascal“ vor dem Schwurgericht Saarbrücken kämpfte er 148 Verhandlungstage bis zum Freispruch seines Mandanten.